VW-Bus T6 mit Premiumausstattung:
Klimaanlage (Automatik)
Standheizung programmierbar
Elektrische Schiebetür
Elektrisch ausfahrbarer Tritt an der Schiebetür
Navigationsgerät
Freisprecheinrichtung für Handys
Radio mit CD-Laufwerk
Multifunktionsanzeige
Lenkradbedienung
Langer Radstand für extra großen Kofferraum
9 Sitzplätze
Kindersitzerhöhungen
Kindersitze für Kinder ab 9 Monaten bis 3 Jahre nach Absprache
Sonnenschutzrollos im Fahrgastraum
Bereifung entsprechend der Jahreszeit
Mietzeitraum:
vorwiegend nur an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Schulferien BW
Voraussetzung an den Mieter/Fahrer(in)
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 3 Jahre Führerschein B (früher Klasse 3) mit entsprechender
Fahrpraxis.
AGB
Autovermietung City-Car Nagold.
Danyela & Uwe Petrich
GbR, Kernenstraße 4. 72202 Nagold
Gegenstand: VW-T6
Caravelle Comfortline, 9 Sitzer
§ 01
Das Fahrzeug wird nur an Privatpersonen vermietet. Das Fahrzeug darf nicht für
gewerbliche Zwecke benutzt werden.
Das Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschland benutzt werden. Fahrten ins Ausland
sind generell untersagt. Grenzüberschreitende Fahrten müssen vorher vereinbart
werden.
§ 02
Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und 3 Jahre einen deutschen,
gültigen Führerschein , Klasse B (früher Klasse 3) besitzen. Sollte der Mieter
eine andere Person fahren lassen, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist,
kommt der Mieter für sämtliche Schäden, die durch diese Person verursacht
werden, in voller Höhe auf.
§
03 Das
Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Dem Mieter ist es
untersagt an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen, das Fahrzeug zu
rechtswidrigen und ungesetzlichen Zwecken zu benutzen. Das Transportieren von
Gefahrgut, explosiven Stoffen, ätzenden Flüssigkeiten, übelriechenden Substanzen
ist verboten. Mit dem Fahrzeug dürfen keine Möbeltransporte, Transport von
sperrigen Gütern und keine Umzüge durchgeführt werden.
§
04
Haustiere dürfen nur in geeigneten Transportboxen befördert werden. Haustiere
dürfen sich nicht ungesichert im Fahrzeug oder auf den Sitzen aufhalten.
§
05 Im
Fall das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht mehr fahrfähig ist,
muss unverzüglich der Vermieter des Fahrzeuges telefonisch benachrichtigt
werden. Ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich, muss der Mieter das Fahrzeug zu
der nächstgelegenen VW-Werkstatt bringen lassen. Die Kosten hierfür werden dem
Mieter vom Vermieter erstattet, sofern der Mieter den technischen Defekt
(Überdrehen des Motors, leerer Tank usw., Nichtbeachtung der Warnanzeigen)
nicht zu vertreten hat.
§
06 Die
Bezahlung des Mietpreises und der Kaution sind bar vor Fahrzeugübernahme zu
begleichen. Es wird nur Bargeld akzeptiert. Kartenzahlung ist nicht möglich
§
07 Bei
der Abholung des gemieteten Fahrzeuges muss eine Kaution in Höhe von 500,00 €
bei City-Car Nagold GbR bar hinterlegt werden.
§ 08
Die Mietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden) oder maximal 2 Tage (48 Stunden).
Das Fahrzeug kann nur während der Geschäftszeiten von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
übernommen und übergeben werden.
Die Rückgabe des Fahrzeuges muss am Betriebssitz von City-Car Nagold in 72202
Nagold, Kernenstr. 4 erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, kommt der Mieter
für die Rückführkosten in voller Höhe auf.
§
09 Der
Mietpreis beträgt für 1 Tag (24 Std.) 248,00 €, incl. 300 Freikilometern.
Der Mietpreis beträgt für 2 Tage (48 Std.) 446,00 €, incl. 600 Freikilometern.
Sollten die KM überschritten werden, werden die Mehrkilometer nachträglich mit
0,55 € je KM berechnet.
§
10
Angemietet werden kann das Fahrzeug nur an Feiertagen, Wochenenden und während
der Schulferien in Baden-Württemberg.
§
11 Das
Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeuge
wieder voll betankt sein, sonst entstehen dem Mieter Kosten in Höhe von 1,70 €
je Liter pro getankten Liter, (incl. 19 % Mwst.)
§
12 Bei
einer mehr als 59 minütigen verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges wird für jede
weitere verspätete Stunde eine Mietgebühr von 35,00 €/Stunde incl. 19 % Mwst.
fällig.
§ 13
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug im von ihm übernommenen Zustand
zurück zu geben. Sollte das Fahrzeug bei er Rückgabe innen und/oder außen
übermäßig verschmutzt sein, kommt eine Reinigungsgebühr von 150,00 € incl. 19%
MwSt. dazu.
§
14 Bei
allen Unfällen ist immer die Polizei hinzuzurufen, auch dann wenn es keinen
weiteren Unfallbeteiligten gibt. Der Unfallbogen ist immer wahrheitsgemäß
auszufüllen.
§ 15
Bei verschuldetem oder mitverschuldetem Unfall oder sonstigen vom Mieter
verursachten Schäden hat der Mieter eine Selbstbeteiligung von 800,00 € zu
leisten.
Sollte der Mieter durch grobfahrlässige und vorsätzliche Handlungen Schäden am
Fahrzeug verursachen und/oder sollte ein Verkehrsvergehen ein Bußgeldverfahren
nach sich ziehen, kommt der Mieter für sämtliche Schäden in voller Höhe auf.
Dazu gehören unter anderem Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- und
Drogeneinfluss, nicht angepasster Geschwindigkeit, Überholen im Überholverbot
usw.
§ 16
Das Einfahren in Parkhäuser ist nicht gestattet. Schäden am Fahrzeug, die
aufgrund der Nichteinhaltung entstanden sind, sind vom Mieter in voller Höhe zu
begleichen.Das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert sein.
Das Abstellen des Fahrzeuges muss immer so erfolgen, dass es nicht durch Dritte,
insbesondere durch den fließenden Verkehr, beschädigt werden kann
§
17
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand
September 2016