Tel. 07452/61413      

 

 

 

VW-Bus T6 mit Premiumausstattung:
Klimaanlage (Automatik)
Standheizung programmierbar
Elektrische Schiebetür
Elektrisch ausfahrbarer Tritt an der Schiebetür
Navigationsgerät
Freisprecheinrichtung für Handys
Radio mit CD-Laufwerk
Multifunktionsanzeige
Lenkradbedienung
Langer Radstand für extra großen Kofferraum
9 Sitzplätze
Kindersitzerhöhungen
Kindersitze für Kinder ab 9 Monaten bis 3 Jahre nach Absprache
Sonnenschutzrollos im Fahrgastraum
Bereifung entsprechend der Jahreszeit
 

Mietzeitraum:
vorwiegend nur an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Schulferien BW

Voraussetzung an den Mieter/Fahrer(in)
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 3 Jahre Führerschein B (früher Klasse 3) mit entsprechender Fahrpraxis.
 

 

AGB

Autovermietung City-Car Nagold.  Danyela & Uwe Petrich GbR, Kernenstraße 4. 72202 Nagold

Gegenstand: VW-T6 Caravelle Comfortline, 9 Sitzer

§ 01 Das Fahrzeug wird nur an Privatpersonen vermietet. Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Zwecke benutzt werden.
Das Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschland benutzt werden. Fahrten ins Ausland sind generell untersagt. Grenzüberschreitende Fahrten müssen vorher vereinbart werden.

§ 02 Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und 3 Jahre einen deutschen, gültigen Führerschein , Klasse B  (früher Klasse 3) besitzen. Sollte der Mieter eine andere Person fahren lassen, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, kommt der Mieter für sämtliche Schäden, die durch diese Person verursacht werden, in voller Höhe auf.

§ 03 Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Dem Mieter ist es untersagt an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen, das Fahrzeug zu rechtswidrigen und ungesetzlichen Zwecken zu benutzen. Das Transportieren von Gefahrgut, explosiven Stoffen, ätzenden Flüssigkeiten, übelriechenden Substanzen ist verboten. Mit dem Fahrzeug dürfen keine Möbeltransporte, Transport von sperrigen Gütern und keine Umzüge durchgeführt werden.

§ 04 Haustiere dürfen nur in geeigneten Transportboxen befördert werden. Haustiere dürfen sich nicht ungesichert im Fahrzeug oder auf den Sitzen aufhalten.

§ 05 Im Fall das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht mehr fahrfähig ist, muss unverzüglich der Vermieter des Fahrzeuges telefonisch benachrichtigt werden. Ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich, muss der Mieter das Fahrzeug zu der nächstgelegenen VW-Werkstatt bringen lassen. Die Kosten hierfür werden dem Mieter vom Vermieter erstattet, sofern der Mieter den technischen Defekt (Überdrehen des Motors, leerer Tank usw., Nichtbeachtung der Warnanzeigen)  nicht zu vertreten hat.

§ 06 Die Bezahlung des Mietpreises und der Kaution sind bar vor Fahrzeugübernahme zu begleichen.  Es wird nur Bargeld akzeptiert. Kartenzahlung ist nicht möglich

§ 07 Bei der Abholung des gemieteten Fahrzeuges muss eine Kaution in Höhe von 500,00 € bei City-Car Nagold GbR bar hinterlegt werden.

§ 08 Die Mietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden) oder maximal 2 Tage (48 Stunden).
Das Fahrzeug kann nur während der Geschäftszeiten von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr übernommen und übergeben werden.
Die Rückgabe des Fahrzeuges muss am Betriebssitz von City-Car Nagold in 72202 Nagold, Kernenstr. 4  erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, kommt der Mieter für die Rückführkosten in voller Höhe auf.
 

§ 09 Der Mietpreis beträgt für 1 Tag (24 Std.) 248,00 €,  incl. 300 Freikilometern.
Der Mietpreis beträgt für 2 Tage (48 Std.)  446,00 €,  incl. 600 Freikilometern.
Sollten die KM überschritten werden, werden die Mehrkilometer nachträglich mit 0,55 € je KM berechnet.

§ 10 Angemietet werden kann das Fahrzeug nur an Feiertagen, Wochenenden und während der Schulferien in Baden-Württemberg.

§ 11 Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeuge wieder voll betankt sein, sonst entstehen dem Mieter Kosten in Höhe von 1,70 € je Liter pro getankten Liter, (incl. 19 % Mwst.)

§ 12 Bei einer mehr als 59 minütigen verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges wird für jede weitere verspätete Stunde eine Mietgebühr von 35,00 €/Stunde incl. 19 % Mwst. fällig.

§ 13 Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug im von ihm übernommenen Zustand  zurück zu geben. Sollte das Fahrzeug bei er Rückgabe innen und/oder außen übermäßig verschmutzt sein, kommt eine Reinigungsgebühr von 150,00 € incl. 19% MwSt. dazu.

§ 14 Bei allen Unfällen ist immer die Polizei hinzuzurufen, auch dann wenn es keinen weiteren Unfallbeteiligten gibt. Der Unfallbogen ist immer wahrheitsgemäß auszufüllen.

§ 15 Bei verschuldetem oder mitverschuldetem Unfall oder sonstigen vom Mieter verursachten Schäden hat der Mieter eine Selbstbeteiligung von 800,00 € zu leisten.
Sollte der Mieter durch grobfahrlässige und vorsätzliche Handlungen Schäden am Fahrzeug verursachen und/oder sollte ein Verkehrsvergehen ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, kommt der Mieter für sämtliche Schäden in voller Höhe auf. Dazu gehören unter anderem Fahren unter  Alkohol-, Medikamenten- und  Drogeneinfluss, nicht angepasster Geschwindigkeit, Überholen im Überholverbot usw.

§ 16 Das Einfahren in Parkhäuser ist nicht gestattet. Schäden am Fahrzeug, die aufgrund der Nichteinhaltung entstanden sind, sind vom Mieter  in voller Höhe zu begleichen.Das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert sein. Das Abstellen des Fahrzeuges muss immer so erfolgen, dass es nicht durch Dritte, insbesondere durch den fließenden Verkehr,  beschädigt werden kann

§ 17  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


 
Stand September 2016