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Sie wollten schon immer mal mit einer Corvette fahren?

     

 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit mit einem Instruktor mit einer besonderen Corvette Grand Sport zu fahren.
Dieses Sondermodell wurde im Jahr 2017 weltweit nur 1.000 Mal hergestellt und davon nur 50 Stück in den europäischen Markt ausgeliefert.

 

Sie bekommen eine ausführliche Einweisung für das Fahrzeug. Das dauert ca. 20 Minuten. Diese Zeit wird nicht als Fahrzeit gerechnet.

Kontaktieren Sie uns unter info@city-car.de für eine Terminvereinbarung.

Saisonstart je nach Wetterbedingung ab März 2018

Fahrzeitraum:
vorwiegend nur an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Schulferien BW

Voraussetzung an den Fahrer/in
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 3 Jahre Führerschein B (früher Klasse 3) mit entsprechender Fahrpraxis.
 

AGB

City-Car Nagold GbR.  Danyela & Uwe Petrich, Kernenstraße 4. 72202 Nagold

Gegenstand: Corvette 6,2 L Grand Sport Collector Edition, 343 KW/466 PS, 280 km/h, von 0 auf 100 in 4,2 s.
 

§ 01 Das Fahrzeug darf nur von Privatpersonen gefahren werden. Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Zwecke benutzt werden.
Das Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschland benutzt werden. Fahrten ins Ausland sind generell untersagt.

§ 02 Den Anweisungen des Instruktors hat der Fahrer/in unbedingt Folge zu leisten. Sollte das nicht geschehen, wird die Fahrt sofort abgebrochen und der Instruktor fährt das Fahrzeug zurück.

§ 03 Der Fahrer/in muss mindestens 25 Jahre alt sein und 3 Jahre einen deutschen, gültigen Führerschein , Klasse B  (früher Klasse 3) besitzen.

§ 04 Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Dem Fahrer/in ist es untersagt an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen, das Fahrzeug zu rechtswidrigen und ungesetzlichen Zwecken zu benutzen.

§ 05 Die Bezahlung des Fahrpreises und der Kaution sind bar vor Fahrantritt zu begleichen.  Es wird nur Bargeld akzeptiert. Kartenzahlung ist nicht möglich.

§ 06 Vor Antritt der Fahrt muss eine Kaution in Höhe von 500,00 € bei City-Car Nagold GbR bar hinterlegt werden.

§ 07 Die Fahrdauer beträgt max. 2 Stunden ohne Kilometerbegrenzung.

§ 08 Der Fahrpreis beträgt 195,00 € je Stunde incl. 19% MwSt. Die Einweisung wird nicht als Fahrzeit gerechnet.

§ 09 Termine für Fahrten können nur an Feiertagen, Wochenenden und während der Schulferien in Baden-Württemberg ausgeführt werden.

§ 10 Bei allen Unfällen ist immer die Polizei hinzuzurufen, auch dann wenn es keinen weiteren Unfallbeteiligten gibt. Der Unfallbogen ist immer wahrheitsgemäß auszufüllen.

§ 11 Bei verschuldetem oder mitverschuldetem Unfall oder sonstigen vom Fahrer/in verursachten Schäden hat der Fahrer/in eine Selbstbeteiligung von 800,00 € zu leisten.
Sollte der Fahrer/in durch grobfahrlässige und vorsätzliche Handlungen Schäden am Fahrzeug verursachen und/oder sollte ein Verkehrsvergehen ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, kommt der Fahrer/in für sämtliche Schäden in voller Höhe auf. Dazu gehören unter anderem Fahren unter  Alkohol-, Medikamenten- und  Drogeneinfluss, nicht angepasster Geschwindigkeit, Überholen im Überholverbot und nicht einhalten der Weisungen des Instruktors.

§ 12 Das Einfahren in Parkhäuser ist nicht gestattet. Schäden am Fahrzeug, die aufgrund der Nichteinhaltung entstanden sind, sind vom Fahrer/in in voller Höhe zu begleichen. Das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert sein. Das Abstellen des Fahrzeuges muss immer so erfolgen, dass es nicht durch Dritte, insbesondere durch den fließenden Verkehr,  und parkende Fahrzeuge beschädigt werden kann.

§ 13  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


 
Stand November 2017

 

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